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   BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17 (EP), führend verb.m. 1 Ni 9/17 (EP)   

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https://dejure.org/2017,61694
BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17 (EP), führend verb.m. 1 Ni 9/17 (EP) (https://dejure.org/2017,61694)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2017 - 1 Ni 6/17 (EP), führend verb.m. 1 Ni 9/17 (EP) (https://dejure.org/2017,61694)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 1 Ni 6/17 (EP), führend verb.m. 1 Ni 9/17 (EP) (https://dejure.org/2017,61694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung des europäischen Patents "Ausrüstungssatz zum Aufblasen und Reparieren aufblasbarer Artikel, insbesondere Reifen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17
    Solche Verallgemeinerungen sind auch dann zulässig, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 Rn. 23 = GRUR 2014, 542 Rn. 24 - Kommunikationskanal; a. a. O. Rn. 29 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17
    Weder hat die Beklagte geltend gemacht, noch ist sonst ersichtlich, dass die zusätzlichen Merkmale dieser Unteransprüche zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen, weshalb das Streitpatent in seiner erteilten Fassung auch insoweit für nichtig zu erklären ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. September 2011, X ZR 109/08 - Sensoranordnung ).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17
    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebietes der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 36 - Reifenabdichtungsmittel; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 162/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2017 - 1 Ni 6/17
    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebietes der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen konnte (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 36 - Reifenabdichtungsmittel; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 162/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
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